Girokonto Kündigung - DKB - Kontoauflösung

gesetzliche Grundlage des Girokontos

In Deutschland ist Handhabung des Girokonto im Bürgerlichen Gesetzbuch
(§676f bis §676h BGB) geregelt.

Unter Anderem ist hier zum Thema Kündigung folgendes vermerkt.

  • Der Kunde kann jederzeit ohne Beachtung von Fristen kündigen. 
  • Dem Kunden dürfen für die Kündigung des Girokontos keine zusätzlichen
    Bankgebühren entstehen.
  • Die Bank kann ebenfalls die Vertragsbeziehung kündigen.

Kontoauflösung bei der DKB Bank - ist kostenlos

Der Kunde und auch die Bank können die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftzweige kündigen.Dabei ist keine  Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beachten.
Dies gilt sofern keine abweichenden Vorschriften oder andreweitigen Vereinbarungen dem entgegenstehen.

Kündigt die DKB, so wird diese den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.